Es gibt seit Anfang 2021 eine Vorschrift in Frankreich, mit der man die Unfälle im Bereich des toten Winkels reduzieren will.
Fußgänger, Fahrradfahrer, Rollerfahrer etc. sollen durch 17 cm breite und 25 cm hohe Aufkleber vor dem toten Winkel gewarnt werden.
Auf der Homepage des Verkehrsministeriums in Frankreich steht zwar nichts explizit über Wohnmobile, man schreibt hier von allgemein von Lkw, Bussen und Reisebussen über 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht. Die Handhabung in Frankreich stellt aber klar, dass die Vorschrift auch für Wohnmobile gilt.
Bei Gespannen ist nicht das Gesamtgewicht des Gespanns ausschlaggebend, sondern das der einzelnen Fahrzeuge. Wenn Hänger oder Zugfahrzeug jeweils über 3,5t Gesamtgewicht haben, müssen die Aufkleber angebracht werden.
Die Vorschrift gilt auch für ausländische Fahrzeuge. Es heißt:
Es müssen 3 Aufkleber angebracht werden, jeweils einer an den Seiten (ca. 1 Meter von vorne) und hinten rechts am Heck. Die Höhe der Aufklebers ist von 0,9 bis 1,5 Metern vorgeschrieben.
Wird der Aufkleber am Heck durch Fahrräder oder einen Motorroller verdeckt, sollte man ein zusätzliches Schild am Heckträger (wie auch bei den gestreiften Warntafeln in Italien, Spanien und Portugal) anbringen.
Die Aufkleber gibt es selbstklebend oder magnetisch (was bei Aluaufbauten natürlich wenig Sinn macht). Wohnmobilfahrer sollten das Schild mit dem abgebildeten Bus verwenden, das andere verfügbare Schild zeigt einen Lkw. Wichtig: Die inzwischen im Internet erhältlichen Schilder mit Wohnmobilen entsprechen nicht den Vorschriften, das kann Probleme bei Kontrollen geben.
Bei Nichtbeachtung wird ein Bußgeld der vierten Klasse in Höhe von 135 € fällig, das auch erhöht oder reduziert werden kann. Nach neuesten Informationen ist aber nach nunmehr über 1 Jahr nicht mehr mit Kulanz seitens der Polizei zu rechnen.
Sobald es weitere Informationen hierzu gibt, ergänze ich diese.
Copyright der Bilder: securite-routiere.gouv.fr
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