Maut für Wohnmobile
Neue Mautregelung in Deutschland

Neue Mautregelung in Deutschland

Seit dem 1. Juli 2024 sind auch Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mautpflichtig. Bisher galt die Maut erst ab 7,5 Tonnen und wurde deshalb "Lkw-Maut" genannt. Ausgenommen von der neuen Regelung sind Handwerksfahrzeuge unter 7,5 Tonnen.

Für uns Wohnmobilfahrer stellt sich da natürlich die Frage, ob unsere Wohnmobile auch von der neuen Maut betroffen sind.

Für die Wohnmobile unter der 3,5-Tonnen-Grenze beantwortet sich die Frage automatisch – Nein.

Laut ADAC sind in Deutschland jedoch auch etwa 160.000 Wohnmobile und Campingbusse zugelassen, die schwerer als 3,5 Tonnen sind.

Laut Definition vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) besteht keine Mautpflicht für Fahrzeuge, die mit einer Wohneinrichtung (u. a. Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheiten, Wohnraum) dauerhaft und fest ausgestattet wurden und als M1 SA (Fahrzeug zur Personenbeförderung, Sonderaufbau Wohnmobil) zugelassen sind.

Wohnmobile sind also nicht mautpflichtig. 

Damit die Erfassung an den automatischen Mautkontrollsystemen funktioniert, müssen die Wohnmobile aber eindeutig als solche erkennbar sein. Bei seriell gefertigten Wohnmobilen sollten also keine Probleme auftreten.

kontrollbruecke

Bilder auf dieser Seite: Toll Collect

Die Regelung gilt auch für Lkw mit Kofferaufbau oder Busse, die nachträglich dauerhaft zu Wohnmobilen umgebaut und als Wohnmobile zugelassen wurden. Hier kann es allerdings sein, dass die Mautkontrollsysteme diese Fahrzeuge nicht als Wohnmobil erkennen und Ihr deswegen eine Mautrechnung bekommt.

Dem könnt Ihr vorbeugen, indem Ihr Euer Wohnmobil beim Betreiber des Mautsystems „Toll-Collect“ als Wohnmobil anmeldet. Es wird dann für 2 Jahre in die Liste der nicht mautpflichtigen Fahrzeuge eingetragen. Nach 2 Jahren muss der Eintrag erneuert werden. Kosten entstehen hierfür keine.

Der Link zur Anmeldung und für weitere Infos:

https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/mautbefreiung/mautbefreiung.html

Für die Anmeldung solltet Ihr folgende Unterlagen zum Hochladen vorbereiten:

• Zulassungsbestätigung Teil 1

• Foto vom Fahrzeuge

• Foto von der Nasszelle

• Eventuell Grundriss (siehe unten)

Soweit also eigentlich ganz einfach, aber es wird schon noch deutsch…

Habt Ihr ein Wohnmobil mit einer Ladefläche wie z.B. einem Pferdeabteil oder auch einer Motorradgarage, dann muss der Wohnbereich über 50% betragen, sonst ist das Fahrzeug mautpflichtig. Deswegen könnte ein Grudriss wichtig sein.

Dies gilt auch für Anhänger. Bei einfachen Transportanhängern oder z.B. Bootsanhängern gilt auch die 50%-Regelung. Wäre der Bootsanhänger also 60% der Gesamtfläche groß, ist das Gespann laut BALM mautpflichtig, auch wenn der Bootsanhänger leer ist.

Desweiteren darf das Fahrzeug auch nur zu privaten Zwecken und nicht gewerbsmäßig benutzt werden.

Wer somit mautpflichtig ist, kann sich manuell online einbuchen oder die Maut per Toll-Collect-App bezahlen. Dies erspart dann die Anschaffung einer eigenen On-Board-Unit für die automatische Maut-Buchung. Link hierzu:

https://www.toll-collect.de/de/toll_collect/fahren/landingpage_fahren.html

Die Bilder auf dieser Seite wurden von Toll Collect zur Verfügung gestellt.

Achtung! Auch in Österreich gibt es eine Änderung!

Bisher war die Maut klar nach zulässigem Gesamtgewicht (zGG) geregelt. Bis 3,5to zGG Vignette, über 3,5to zGG Mautbox.

Seit 1.12.2023 gibt es eine Änderung der Bemessungsgrundlage für die geltende Maut. Dadurch sind jetzt Wohnmobile Mautbox-pflichtig, die zuvor nur eine Vignette benötigten!

Entscheidend ist jetzt die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGM, Feld F.1 in der Zulassungbescheinigung Teil I) und nicht mehr das zGG (Feld F.2 in der Zulassungbescheinigung Teil I).

Es kann sein, dass Dein Wohnmobil zwar ein zGG von 3,5to hat, aber die tzGM 4,0to beträgt. Dann benötigst Du jetzt eine Mautbox.

Für Fahrzeuge, die vor Dezember 2023 erstmalig zugelassen wurden gilt eine 5-jährige Übergangsfrist bis Ende Januar 2029. Im Klartext: Wohnmobile mit mehr als 3,5to tzGM, aber weniger als 3,5to zGG und Erstzulassung vor Dezember 2023 brauchen vorerst keine Mautbox.


Noch keine Kommentare vorhanden

Was denkst du?

Newsletter

Schließe dich über 250 smarten Abonnenten an. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Deine Daten sind sicher. Hier ist unsere Datenschutzerklärung.

Beliebteste Beiträge

..
Nach oben
© 2024 Wohnmobiltipps
Powered by Chimpify