Maut über 3,5t in der Schweiz

Maut über 3,5t in der Schweiz

ACHTUNG! ÄNDERUNG! Stand Januar 2025

Wer mit einem Wohnmobil über 3,5t zGG in die Schweiz einreist muss für jeden Tag in der Schweiz eine pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) bezahlen. Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug z.B. 14 Tage auf einem Campingplatz steht und nicht bewegt wird! Die PSVA ist für das gesamte Straßennetz zu entrichten, nicht nur für die Autobahnen und muss bei Einreise bezahlt sein.

Die im Mai 2019 eingeführte App Via wurde jedoch per Ende 2024 eingestellt, es steht nur noch das Via Portal (Webapplikation) zur Verfügung. Aufgrund der revidierten Rechtsgrundlagen gibt es zudem die Option «10 Einzeltage» ab 1. Januar 2025 nicht mehr. Es müssen mindestens 7 Tage á 3,25 CHF gebucht werden, somit ist der Mindestbetrag 25,- CHF.

Es stehen somit nur noch folgende Möglichkeiten offen, um die PSVA zu bezahlen:

* für 1 bis 30 aufeinander folgende Tage

* für 1 bis 11 aufeinander folgende Monate

* für 1 Jahr

Wird noch ein Anhänger unter 3,5t zGG auf Autobahnen mitgeführt, muss auf diesen zusätzlich eine Vignette für 40,- CHF geklebt werden. => Anhänger unter 3,5t zGG: WoMo per Via Shop, Anhänger mit Vignette.

Wer einen Anhänger über 3,5t zGG mit führt, muss sich bei Einreise bei einer Zollstelle melden.

Achtung, hohe Strafen, wenn nicht bezahlt wurde!


Auswahlmöglichkeiten in der Via App




4 Kommentare

Alpenfredi
Alpenfredi
Die Schwerlastabgabe für 10 frei verfügbare Tage die man jahrelang auf dem Formular und später auf der App nutzen konnte war ein Geschenk für Wohnmobilisten über 3,5 t. Damit konnte man günstiger als mit dem Pkw unterwegs sein. 10 Tage kreuz und quer durch die Schweiz für 32 S.Franken.war klar ,das die Schwiiitzer das irgendwann merken. Jetzt ist's halt mehr!
RW
RW
Das ist relativ einfach: Du möchtest die Infrastruktur in der Schweiz nutzen? Dann hast Du die Regeln des Hausherrn zu beachten. Punkt. Welche Gebühren würdest Du erheben, wenn jemand Deinen Garten nutzen will?
Schmid Gerd
Schmid Gerd
Das ist doch nicht fair. Wenn ich 15 Tage auf einem Campingplatz stehe und das Fahrzeug nicht bewegen, kassieren die Eidgenossen Geld, das Ihnen eigentlich nicht zusteht.
Weiß
Weiß
Nein, ist es bestimmt nicht. Auch die Abschaffung der wählbaren Einzeltage ist nicht in Ordnung. Auf dem Campingplatz bezahle ich pro Tag und nehme nicht die Schweizer Straßen in Anspruch. Wenn man durch die Schweiz nach Italien oder Frankreich fährt und nach 2 oder 3 Wochen wieder zurückfährt, muß man mindestens für 14 Tage bezahlen, also 2 mal 25 CHF obwohl man nur wenige Stunden die Straßen benutzt. Das ist unlauter und einfach nur Abzocke.

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