Dinge, die man kennen muss, wenn man einen Wohnwagen oder Anhänger zieht.
Wer mit Anhänger fährt muss seinen Anhänger mit einem Sicherungsseil mit dem Zugfahrzeug vebinden.
In Deutschland ist das ab 750 Kg zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers und somit für alle Anhänger mit Bremse vorgeschrieben. In A, CH und NL ist das Pflicht für alle Anhänger, unabhängig vom Gewicht.
Das Sicherungsseil wird auch Abreißseil genannt und ist fest am Anhänger montiert. Bei gebremsten Anhängern ist es am Handbremshebel montiert, bei ungebremsten an der Deichsel.
Die Hollandöse, durch die das Sicherungsseil geführt werden muss, ist entweder irgendwo an der Anhängekupplung oder am schwenkbaren Kugelkopf.
Wenn sich der Anhänger während der Fahrt löst, soll das Sicherungsseil helfen, schwere Unfälle zu vermeiden. Bei ungebremsten Anhängern hält das Sicherungsseil den Anhänger hinter dem Zugfahrzeug in der Spur und das Gespann kann langsam abgebremst werden.
Bei gebremsten Anhängern zieht das Abreißseil quasi die Handbremse an und bringt dan Anhänger so zum Stehen.
Während das Sicherungsseil auf der einen Seite fest am Anhänger montiert ist, hat es auf der anderen Seite einen Karabinerhaken. Nun wäre es doch das Einfachste, diesen Karabinerhaken in die Hollandöse einzuhängen. oder?
So ist es eben leider nicht. Dazu kommt auch noch, dass nur neuere Fahrzeuge eine Hollandöse haben.
Sicher kommt jetzt auch der Gedanke in Dir auf, dass es zu diesem Theme eventuell auch noch Vorschriften geben könnte...? Und richtig, genau so ist es. Und noch besser:
Planst Du also eine Rundreise mit Deinem Wohnwagen oder dem Wohnmobil mit Anhänger, die Dich von Deutschland nach Österreich, die Schweiz und am Rückweg über Holland führt, muss die Befestigung des Abreißseiles 4 Ländervorschriften entsprechen. Das geht, aber...
..denn fehlendes Wissen kann Dich hier viel Geld kosten: In Deutschland bis zu 135 €, in Österreich bis zu 120 €, in Holland 230 € und in der Schweiz 500-600 €.
Aber nicht nur die Bussgelder sind in den Ländern verschieden, es gibt natürlich auch wieder verschiedene gesetzliche Regelungen, in der Schweiz sogar kantonal unterschiedlich.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe und in den sozialen Medien wird das Thema immer wieder diskutiert. Es finden auch immer wieder Kontrollen statt, bei den das Gewicht der Fahrzeuge und auch die korrekte Anhängerverbindung überprüft wird. In den Diskussionen habe ich gesehen, dass es hier Informationsbedarf gibt.
Meist sieht man ein lassomäßiges Überwerfen, indem man den Karabiner in das Seil einhängt und damit eine Lassoschlinge formt.
Zu sehen auf dem nachfolgen Bild:
Hier sieht man eine abnehmbare Kugelstange mit dem übergeworfenen Abreißseil. In der Schweiz und in Holland ist diese Art der Verbindung verboten, da man befürchtet, dass das Seil mit abrutschen könnte, wenn sich der Anhänger von der Kupplung löst. In Österreich und Deutschland wird dies so toleriert. Aber: Es gibt zwei Möglichkeiten, dass sich der Hänger vom Fahrzeug löst. Die Kupplungsklaue des Anhängers ist verschlissen oder wurde nicht richtig verriegelt. Oder der abnehmbare Kugelkopf wurde nicht richtig eingesetzt und löst sich komplett aus dem Träger. In diessem Fall zeigt sich schon, dass es bei einem abnehmbaren Kugelkopf keinen Sinn macht, das Abreißseil wie hier gezeigt einfach über die Kupplung zu werfen.
Wenn eine Hollandöse vorhanden ist, soll es so gemacht werden:
Der Pfeil zeigt jeweilsauf die schon oft erwähnte Hollandöse. In diese wird ein Feuerwehrkarabiner 6 mm nach DIN eingehängt und durch diesen wird das Sicherungsseil durchgeschleift. Diese Lösung ist sicher und in allen Ländern zugelassen.
Ob und wo eine Hollandöse am Fahrzeug vorhanden ist, beschreibt bei originalen Anhängekupplungen die Betriebsanleitung des Zugfahrzeugs.
Bei diesem Bild - genau die gleiche Situation wie im zweiten Bild wurde kein starker Karabiner verwendet sondern der Karabiner des Sicherungsseils direkt in die Öse eingehängt. Dies ist nicht zulässig, der Karabiner ist für diese Art der Befestigung zu schwach und würde sich im Ernstfall aufbiegen.
Die Niederlande akzeptieren bei festen Anhängekupplungen auch einen speziellen Halter, der verhindert, dass das Sicherungsseil von der Kupplung abrutscht. In der Schweiz ist dies nicht zulässig. Bei abnehmbaren Anhängekupplungen sinnlos.
Dies ist eine offizielle Information des Straßenverkehrsamtes vom Kanton Graubünden und kann mit dem nachfolgenden Link heruntergeladen werden:
http://www.sglenzburg.ch/org/public/Dokumente/Mitteilungen/Aktuell/20170915_093756.pdf
Am besten ausdrucken und zu den Fahrzeugpapieren!
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