Du hast Dein Wohnmobil finanziert oder geleast?

Du hast Dein Wohnmobil finanziert oder geleast?

Dann hast Du sicher auch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen.

Und jetzt schläfst Du auch gut, das ist schön und so soll es auch bleiben. Genau deshalb möchte ich Dich jetzt mal wachrütteln...

Stell Dir vor, Du hast einen Unfall und Dein Wohnmobil ist Totalschaden. Egal, ob selbstverschuldet oder fremdverschuldet. Das hoffen wir ja alle nicht, aber es passiert jeden Tag.

Totalschaden während Deine Finanzierung oder das Leasing noch läuft

auto kommt von straße ab und kracht in wohnmobil 960x502 small post img


Egal ob selbst- oder fremdverschuldet. Bei diesem Bild war das Wohnmobil geparkt und glücklicherweise niemand im Fahrzeug. Der Unfallverursacher wurde nur leicht verletzt.

Oder Dein Wohnmobil wird gestohlen oder es brennt aus.

Das ist an sich schon ärgerlich, den meist hängt ja unser Herzblut an unseren Fahrzeugen.

Aber es kommt noch schlimmer. Nach einem Totalschaden ersetzt die Versicherung (egal, ob gegenersiche Haftpflichtversicherung oder die eigene Vollkaskoversicherung) stets nur den Wiederbeschaffungswert. Dieser hängt von verschiedenen Faktoren ab, bei den meisten Fahrzeugen ist der Wertverlust nach Zulassung bereits bei 15-20%. Nach 1 Jahr beträgt der Wertverlust meist bereits 24,2% (bei Wohnmobilen im Moment gefühlt weniger, aber wie sich das im Schadensgutachten darstellt, weiß man nicht.)

Bei Deiner Finanzierung hast Du aber gesehen, dass die Gesamtsumme der Raten einen wesentlich höheren Betrag ergibt als der ausgezahlte Kreditbetrag. In den Raten sind auch die Zinsen und Gebühren enthalten. Oft ist die Summe aller Raten mehr als 10% höher als der Kreditbetrag.

Laut BGH Urteil endet im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls der Finanzierungs- oder Leasingvertrag. In diesem Fall werden alle noch offenen Raten zuzüglich einer Vorfälligkeitsentschädigung für die Bank sofort fällig.

So entsteht eine Lücke?

Nur wenige Besitzer sind sich bewusst, dass jetzt meistens eine sogenannte Forderungsdifferenz (englisch: gap = Lücke) zwischen Versicherungsentschädigung und Finanzierungsablöse entstanden ist. Diese Lücke kann bei hohen Finanzierungssummen durchaus die 10.000,-€-Marke überschreiten.

Laut BGH Urteil haftet hierfür allein der Finanzierungsnehmer - also Du.

Wenn Du jetzt denkst, bei einem durch einen Dritten verursachten Totalschaden wird diese Lücke von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen, irrst Du Dich leider. Laut BGH Urteil ist der Schaden nicht ursächlich für das Entstehen der Lücke zu sehen. Bei einem bar gezahlten Fahrzeug würde diese Forderungsdiffernz nicht bestehen.

GAP Verlauf

Viele meiner Bekannten, mit denen ich über dieses Thema gesprochen habe, waren erstaunt und erschrocken. Welchen Rest? Ich habe doch eine Vollkaskoversicherung.

Fast alle gingen davon aus, dass im Falle eines Totalschadens alles abgedeckt ist und man nur die Selbstbeiteiligung tragen muss. Diese Meinung herrschte auch besonders bei dem angenommenen Fall vor, dass jemand anderes einen Unfall verursacht hat.

Also ein wichtiges Thema, bei dem es offensichtlich noch viele Unklarheiten gibt. Ich will Dir natürlich nicht den Urlaub vermiesen, wenn Du gerade am Strand sitzt. Aber lies selbst.

Für Dich bedeutet das, dass Du immer selbst das Risiko der Lücke trägst.

Also Wohnmobil weg und noch mehr Geld weg. Bist Du am Unfall selbst schuld, wird auch noch der Selbstbehalt von der Vollkaskoleistung abgezogen.

Auch mit einer Anzahlung bei der Finanzierung wird das Problem nicht gelöst. Die Anzahlung wird nicht als Gesamtsumme eingerechnet, sondern dient dazu, die monatliche Rate zu reduzieren. Die Anzahlung reduziert also nur die Forderungslücke, wird aber nicht zurückerstattet und ist somit verloren.

Aber zurück an den Unfallort. Wenn dort Bergungskosten entstehen, die nicht explizit in Deiner Versicherung eingeschlossen sind, kommen diese Kosten auch noch auf Dich zu. Bei einem Kraneinsatz sind dies schnell mehrere tausend Euro, speziell wenn auch noch die Feuerwehr benötigt wird.

Wahrscheinlich bist Du mit Deinem Wohnmobil auf einer Reise und musst jetzt übernachten und dann weiterreisen oder zurück nach Hause.

Ich will hier nicht den Teufel an die Wand malen. Es ist niemanden zu wünschen, dass er so etwas erleben muss. Aber es ist leider nicht auszuschließen und auch gar nicht so selten. Statistisch gesehen passieren allein in Deutschland weit über 2 Millionen Verkehrsunfälle pro Jahr und etwa jeder 20. Unfall führt dabei zu einem Totalschaden.

GAP24 schließt die Lücke

Glücklicherweise gibt es jedoch die Möglichkeit, sich sehr günstig mit dem Abschluss einer Forderungsdifferenzversicherung gegen die anfallenden Kosten zu versichern. Die sog. GAP-Versicherung wird mit einem Einmalbeitrag abgeschlossen und ist dann während der gesamten Laufzeit des Finanzierungsvertrages gültig.

Bei diesem Bericht handelt es sich um eine bezahlte Werbung. Ich bekomme eine Werbeprämie, weil ich den Bericht hier platziert habe. Für Dich wird es dadurch nicht teurer, im Gegenteil: Ich konnte sogar eine Vergünstigung für Dein Wohnmobil oder Deinen Wohnwagen vereinbaren, wenn Du über den untenstehenden Link direkt abschließt.


http://www.gap24.de/vrm-index.php?vrm=f0c7b0b7a10f575bbd554e7b1ac00c6ad05fa4db


Noch keine Kommentare vorhanden

Was denkst du?

Newsletter

Schließe dich über 250 smarten Abonnenten an. Kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Deine Daten sind sicher. Hier ist unsere Datenschutzerklärung.

Beliebteste Beiträge

..
Nach oben
© 2024 Wohnmobiltipps
Powered by Chimpify