Auf Schweizer Straßen ist die Gebührenpflicht abhängig vom Gewicht des Fahrzeugs. Fahrzeuge bis 3,5 t zGG, auch Wohnmobile und Motorräder, benötigen auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen mit weiß-grüner Beschilderung eine Vignette.
Nachstehend zwei Karten des Bundesamts für Straßen (CH), auf denen die vignettenpflichtigen Straßen rot eingezeichnet sind.
Fahrzeuge und Wohnmobile über 3,5 t zGG müssen auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe entrichten (siehe extra Beitrag von mir).
Außerdem gibt es zusätzlich zu den Mautgebühren noch gebührenpflichtige Tunnel und Autoverladungen.
Auch Anhänger und Wohnwagen benötigen eine eigene Vignette. Dies gilt auch, wenn für das Zugfahrzeug von über 3,5 t zGG die Schwerverkehrsabgabe entrichtet wird.
Die Vignette muss fest an der Frontscheibe und am Anhänger verklebt werden und darf nicht mehr abgelöst werden. Neues Fahrzeug = neue Vignette! Fahren ohne Vignette kostet 200 CHF Busse + 40 CHF für die Vignette. Alte Vorjahresvignetten müssen entfernt werden, sonst drohen auch hier Bußgelder über 200,- CHF.
Die Vignetten sind in Grenznähe auch an Tankstellen in D erhältlich, sonst an der Grenze beim Schweizer Zoll oder beim ADAC.
Bei Scheibenbruch muss der Teil der Vignette mit der Nummer zusammen mit der Werkstattrechnung über den Scheibentausch beim Zollamt vorgelegt werden, dann wird die Vignette ersetzt.
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